Klasse A
BMW R 1200 R
Fahrzeugart
— Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
— dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Für diese Fahrerlaubnis sind zwei Zugangswege vorgesehen:
1. Stufenweiser Zugang nach mindestens 2-jährigem Besitz von
Klasse A2. Nur praktische Prüfung, kein Unterricht vorgeschrieben
2. Direkter Zugang (Direkteinstieg) ab Vollendung des 24. Lebensjahr
Mindestalter: 24* - Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Bis 24.Lj.Ja, ab 24 Lebensjahr Nein
Beinhaltet Klasse: A1, A2, AM
* bei direktem Zugang, nach mindestens 2 jährigem Besitz von Kl.A2 kann diese FE vor Vollendung des 24.Lj.erworben werden.
Theoretische und praktische Ausbildung, wenn keine stufenweise Erweiterung ( 2 Jahre Vorbesitz Kl. A2 ) erfolgt
Theoretische und praktische Ausbildung
Theorie
Mindestumfang des Theorieunterrichts
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht
12 x 90 Min.
Klassenspezifischer Unterricht
4 x 90 Min.
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht
6 x 90 Min.
Klassenspezifischer Unterricht
4 x 90 Min.
Praxis
Die Anzahl der benötigten Übungsstunden richten sich nach dem individuellen Ausbildungserfolg!
Mindestumfang der Sonderfahrten ohne Vorbesitz Kl.A2
Fahrstunden á 45 Minuten
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
5
Schulung auf Autobahnen
4
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
3
Gesamt
12
Mindestumfang der Sonderfahrten mit Vorbesitz Kl.A2
Fahrstunden á 45 Minuten
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
3
Schulung auf Autobahnen
2
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
1
Gesamt
6
