Klasse L

Fahrzeugart
Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbsfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge

a) Zugmaschinen mit einer bbH bis 32 km/h, sofern sie nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit Anhänger bis zu einer bbH von max.25 km/h.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge (Gabelstabler) mit einer bbH bis max.25 km/h, auch mit Anhänger.



Mindestalter: 16 - Geltungsdauer: ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich: Nein
Beinhaltet Klasse: keine

Theoretische und praktische Ausbildung

Ohne Vorbesitz einer
anderen Klasse

Mit Vorbesitz einer
anderen Klasse

Theorie -
Mindestumfang des Theorieunterrichts

Grundunterricht

12

6

Klassenspezifischer Unterricht

2

2

Gesamt (Doppelstunden zu je 90 Min.)

14

8

Praxis - keine praktische Ausbildung vorgeschrieben

Preisliste´

Grundbetrag
- für die allgemeinen Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts

230,- €

Erneuter Grundbetrag
- bei Nichtbestehen der Prüfung und weiterer Ausbildung

25,- €

Vorstellungsentgelte*

- theoretische Prüfung

40,- €

Preisliste für die Klasse L Stand 01.01.2011
Alle Preis inkl.19% Mwst. Änderungen und Irrtümer vorbehalten!

* Die amtlichen Gebühren für die Prüforganisationen werden von diesen zusätzlich erhoben und können in der Fahrschule eingesehen werden.